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Bedingungen für finanzielle Förderung

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Unesco-Weltkulturerbe: das
Kloster Maulbronn (Foto: Rude)

Das ifp ermöglicht Stipendiaten und Volontären in der Ausbildung und auch Ehemaligen des ifp spirituelle Besinnungswochenenden. Das geistliche Progamm liegt in der Verantwortung von Monsignore Wolfgang Sauer, dem Geistlichen Direktor des ifp. Er berät die Organisatoren auch gerne bei inhaltichen Fragen: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .

Voraussetzung für eine Förderung der Besinnungswochenenden (in der Regel zwei Übernachtungen) ist,
  • dass diese möglichst in einem kirchlichen Haus stattfinden,
  • dass ein geistlicher Begleiter die ganze Zeit über dabei ist und
  • dass es inhaltlich um religiöse Besinnung und nicht um reine Informationsvermittlung geht.

Besinnungswochenenden für Auszubildende


Für Besinnungswochenenden während der Ausbildung übernimmt das ifp die Reisekosten (Regelung wie bei Seminaren) sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bis 40 Euro pro Person/ pro Tag (ab 1.1.2009). Das ifp trägt die Fahrt- und Aufenthaltskosten und das Honorar für den geistlichen Begleiter.

Besinnungswochenenden werden von den Auszubildenden in Eigenregie organisiert. Die meisten Fragen lassen sich mithilfe der Checkliste für Auszubildende klären.

Um die finanzielle Unterstützung des ifp für die Besinnungswochenenden zu bekommen, muss dem ifp im Vorfeld des Wochenendes ein Kostenplan für Auszubildende vorliegen und die Zustimmung des ifp für das Tagungshaus eingeholt werden. Füllen Sie dazu das Formular Kostenplan Besinnungswochenenden für Auszubildende sorgfältig aus.

Besinnungswochenende für Absolventen


Für Besinnungswochenenden nach der Ausbildung übernimmt das ifp die Kosten für die Unterkunft bis 30 Euro pro Person/ pro Tag (Übernachtung plus Frühstück). Das ifp trägt die Fahrt- und Aufenthaltskosten sowie das Honorar für den geistlichen Begleiter. Fahrtkosten und die weitere Verpflegung der Teilnehmer werden nicht vom ifp übernommen.

Besinnungswochenenden werden von den Absolventen in Eigenregie organisiert. Die meisten Fragen lassen sich mithilfe der Checkliste für Absolventen  klären.

Um die finanzielle Unterstützung des ifp für die Besinnungswochenenden zu bekommen, muss dem ifp im Vorfeld des Wochenendes ein Kostenplan vorliegen und die Zustimmung des ifp für das Tagungshaus eingeholt werden. Füllen Sie dazu das Formular Kostenplan für Absolventen sorgfältig aus.

Literaturtipps

Fischer, Michael (Hrsg.): Buch der Ruhe und der Stille. Inspirationen aus dem Geist der Klöster. Freiburg 2003

Erhardy Gorys: Zu Gast in Klöstern. München 2000

Materialien herunterladen



Checkliste Besinnungswochenenden für Auszubildende
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Checkliste Besinnungswochenenden für Absolventen
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Kostenplan Besinnungswochenenden für Auszubildende
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Kostenplan Besinnungswochenenden für Absolventen
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Kontakt


Monsignore Wolfgang Sauer, Geistlicher Direktor

Seit 1. Mai 2011 Geistlicher Direktor des ifp. Geboren 1948 in Forchheim (Oberfranken), in Karlsruhe aufgewachsen. Nach Theologiestudium und Priesterweihe zunächst Kaplan in Karlsruhe und Mannheim. Von 1976 bis 1985 als Repetitor und Spiritual im Priesterseminar in Freiburg. Von 1985 bis 1992 als Hochschulseelsorger in der Katholischen Studentengemeinde Heidelberg. Anschließend Referent für weltkirchliche Angelegenheiten und Äusländerpastoral im Erzbistum Freiburg, dort unter anderem zuständig für die Peru-Partnerschaft. 1993 wurde er zum Domkapitular ernannt. Als Missionsdirektor der Erzdiözese wirkt er in Gremien und Verwaltungsräten verschiedener Hilfswerke (Misereor, Missio, Adveniat) mit. 1995 wurde er zum Monsignore ernannt und 2003 von Erzbischof Zollitsch zum Domdekan in Freiburg berufen.

Rufnummer: 089-549103-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Monsignore Wolfgang Sauer


Therese Schmidt, Hausmanagerin

Sie arbeitet dem Vorstand zu, ist Ansprechpartnerin für Besinnungswochenenden und kümmert sich um sämtliche Angelegenheiten rund ums Haus.

Rufnummer: 089-549103-10
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Therese Schmidt