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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen des Instituts zur Förderung publizistischen Nachwuchses e.V. (ifp)

Das Institut zur Förderung publizistischen Nachwuchses e.V. (ifp) bietet neben einer studien- und  volontariatsbegleitenden Journalistenausbildung auch allgemein zugängliche Weiterbildungsseminare für Journalisten an. Für diese Weiterbildungsseminare gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit sich nicht aus schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten etwas anderes ergibt.

Anmeldung / Teilnahmegebühren

Die Anmeldung kann schriftlich per Post, Fax bzw. E-Mail oder online erfolgen und wird vom ifp bestätigt. Erst mit dieser Bestätigung kommt der Buchungsvertrag verbindlich zustande. Anmeldungen sind erst verbindlich, wenn sie vom ifp schriftlich bestätigt worden sind. Das ifp behält sich vor, aus fachlichen Gründen bei den Seminarteilnehmern eine Auswahl zu treffen, bei gleichzeitiger Berücksichtigung der zeitlichen Folge der Eingänge der Anmeldungen.

Maßgeblich sind die im Seminarprogramm ausgewiesenen Teilnahmegebühren, soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Vergütung vereinbart wurde. Die Teilnahmegebühr ist grundsätzlich vor Seminarbeginn zur Zahlung fällig.

Rücktritt des Teilnehmers

Ein Teilnehmer kann mit schriftlicher Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Für die Erstattung der bereits bezahlten Teilnahmegebühr gelten folgende Staffeln:

Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Kursbeginn erfolgt eine volle Rückzahlung bzw. keine Berechnung der Teilnahmegebühren.

Bei Rücktritt bis 7 Wochentage vor Kursbeginn erfolgt eine hälftige Rückzahlung der Gebühren. Bei einem späteren Rücktritt erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr.

Bei den Grund- und Aufbaukursen für Volontäre an Tageszeitungen gelten nachfolgende Ausfallgebühren:

Wenn eine Anmeldung zum Grundkurs I vier Wochen oder später vor Beginn des Seminars zurückgezogen wird, werden 50 Prozent der Teilnahmegebühr berechnet. Bei Rücktritt am 7. Werktag vor Seminarbeginn oder später wird die volle Teilnahmegebühr fällig.

Wenn eine Anmeldung zum Grundkurs II nach der Teilnahme am Grundkurs I zurückgezogen wird, werden 25 Prozent der Teilnahmegebühr berechnet. Bei Rücktritt vier Wochen oder später vor Beginn des Seminars werden 50 Prozent der Teilnahmegebühr berechnet. Bei Rücktritt am 7. Werktag vor Seminarbeginn oder später wird die volle Teilnahmegebühr fällig.

Wenn eine Anmeldung zum Aufbaukurs vier Wochen oder später vor Beginn des Seminars zurückgezogen wird, werden 50 Prozent der Teilnahmegebühr berechnet. Bei Rücktritt am 7. Werktag vor Seminarbeginn oder später wird die volle Teilnahmegebühr fällig. 

Absage / Verschiebung von Seminaren

Melden sich zu wenig Teilnehmer an oder liegen andere Umstände vor, die eine Durchführung des Seminars unzumutbar machen, behält sich das ifp vor, Seminare zu verschieben oder abzusagen. Im Falle einer Absage durch das ifp werden vom Teilnehmer geleistete Teilnahmegebühren zurückerstattet. Bei zeitlicher Verschiebung des Kurses kann der Teilnehmer unter Erstattung bereits geleisteter Gebühren vom Vertrag zurücktreten. Sämtliche weiteren Ansprüche gegen das ifp sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Umfang und Inhalt der Seminare

Der Umfang sowie der Inhalt der jeweiligen Seminare ergeben sich aus dem Seminarprogramm des ifp. Das ifp behält sich geringfügige inhaltliche Änderungen der Seminare vor und kann jederzeit einen Ersatzreferenten, z.B. bei Erkrankung, stellen. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Gebühr.  

Seminarunterlagen

Sämtliche während des Seminarbetriebes vom Teilnehmer erstellten Arbeitsergebnisse im Hörfunk-,  TV- und Onlinebereich werden dem ifp unentgeltlich zur vollständigen Nutzung, insbesondere zur Vervielfältigung und weiteren Nutzung während des Ausbildungsbetriebes sowie zur Ausstrahlung etwa im Aus- und Fortbildungskanal (AFK-TV) München überlassen. 

Unterkunft

Während der Seminare gilt die Hausordnung des ifp. 

Haftungsbegrenzung

Die Haftung des ifp und seiner Mitarbeiter für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf die Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

Datenschutz

Aus organisatorischen Gründen speichert das ifp die Teilnehmerdaten (Name, Adresse, Bankverbindung). Sofern gewünscht, kann diese Datenspeicherung nach Beendigung des besuchten Seminares gelöscht werden.  

Salvatorische Klausel

Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist München.

München, 8. Juli 2009
Dr. Elvira Steppacher
Direktorin

 
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