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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen des Instituts zur Förderung publizistischen Nachwuchses e.V.
(ifp)
Das Institut zur Förderung publizistischen Nachwuchses e.V.
(ifp) bietet neben einer studien- und volontariatsbegleitenden
Journalistenausbildung auch allgemein zugängliche Weiterbildungsseminare für
Journalisten an. Für diese Weiterbildungsseminare gelten die nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit sich nicht aus schriftlichen
Vereinbarungen der Beteiligten etwas anderes ergibt.
Anmeldung / Teilnahmegebühren
Die Anmeldung kann schriftlich per Post, Fax bzw. E-Mail oder
online erfolgen und wird vom ifp bestätigt. Erst mit dieser Bestätigung kommt
der Buchungsvertrag verbindlich zustande. Anmeldungen sind erst verbindlich, wenn
sie vom ifp schriftlich bestätigt worden sind. Das ifp behält sich vor, aus fachlichen
Gründen bei den Seminarteilnehmern eine Auswahl zu treffen, bei gleichzeitiger
Berücksichtigung der zeitlichen Folge der Eingänge der Anmeldungen.
Maßgeblich sind die im Seminarprogramm ausgewiesenen Teilnahmegebühren,
soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Vergütung vereinbart wurde. Die Teilnahmegebühr
ist grundsätzlich vor Seminarbeginn zur Zahlung fällig.
Rücktritt des Teilnehmers
Ein Teilnehmer kann mit schriftlicher Erklärung vom Vertrag
zurücktreten. Für die Erstattung der bereits bezahlten Teilnahmegebühr gelten
folgende Staffeln:
Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Kursbeginn erfolgt eine volle
Rückzahlung bzw. keine Berechnung der Teilnahmegebühren.
Bei Rücktritt bis 7 Wochentage vor Kursbeginn erfolgt eine hälftige
Rückzahlung der Gebühren. Bei einem späteren Rücktritt erfolgt keine
Rückerstattung der Kursgebühr.
Bei den Grund- und Aufbaukursen für Volontäre an
Tageszeitungen gelten nachfolgende Ausfallgebühren:
Wenn eine Anmeldung zum Grundkurs I vier Wochen oder später
vor Beginn des Seminars zurückgezogen wird, werden 50 Prozent der
Teilnahmegebühr berechnet. Bei Rücktritt am 7. Werktag vor Seminarbeginn oder
später wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn eine Anmeldung zum Grundkurs II nach der Teilnahme am
Grundkurs I zurückgezogen wird, werden 25 Prozent der Teilnahmegebühr
berechnet. Bei Rücktritt vier Wochen oder später vor Beginn des Seminars werden
50 Prozent der Teilnahmegebühr berechnet. Bei Rücktritt am 7. Werktag vor
Seminarbeginn oder später wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn eine Anmeldung zum Aufbaukurs vier Wochen oder später
vor Beginn des Seminars zurückgezogen wird, werden 50 Prozent der
Teilnahmegebühr berechnet. Bei Rücktritt am 7. Werktag vor Seminarbeginn oder
später wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Absage / Verschiebung von Seminaren
Melden sich zu wenig Teilnehmer an oder liegen andere
Umstände vor, die eine Durchführung des Seminars unzumutbar machen, behält sich
das ifp vor, Seminare zu verschieben oder abzusagen. Im Falle einer Absage durch
das ifp werden vom Teilnehmer geleistete Teilnahmegebühren zurückerstattet. Bei
zeitlicher Verschiebung des Kurses kann der Teilnehmer unter Erstattung bereits
geleisteter Gebühren vom Vertrag zurücktreten. Sämtliche weiteren Ansprüche
gegen das ifp sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Umfang und Inhalt der Seminare
Der Umfang sowie der Inhalt der jeweiligen Seminare ergeben sich
aus dem Seminarprogramm des ifp. Das ifp behält sich geringfügige inhaltliche
Änderungen der Seminare vor und kann jederzeit einen Ersatzreferenten, z.B. bei
Erkrankung, stellen. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom
Vertrag noch zur Minderung der Gebühr.
Seminarunterlagen
Sämtliche während des Seminarbetriebes vom Teilnehmer
erstellten Arbeitsergebnisse im Hörfunk-,
TV- und Onlinebereich werden dem ifp unentgeltlich zur vollständigen Nutzung,
insbesondere zur Vervielfältigung und weiteren Nutzung während des Ausbildungsbetriebes
sowie zur Ausstrahlung etwa im Aus- und Fortbildungskanal (AFK-TV) München überlassen.
Unterkunft
Während der Seminare gilt die Hausordnung des ifp.
Haftungsbegrenzung
Die Haftung des ifp und seiner Mitarbeiter für Schäden jeglicher
Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf die Fälle von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beschränkt.
Datenschutz
Aus organisatorischen Gründen speichert das ifp die Teilnehmerdaten
(Name, Adresse, Bankverbindung). Sofern gewünscht, kann diese Datenspeicherung
nach Beendigung des besuchten Seminares gelöscht werden.
Salvatorische Klausel
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam
sind, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist München.
München, 8. Juli 2009
Dr. Elvira Steppacher
Direktorin
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