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Häufige Fragen Drucken E-Mail

 

Kann ich mich für eine Ausbildung bewerben, wenn ich nicht katholisch bin?

Für die Studienbegleitende Journalistenausbildung sowie für die Volontariate bei kirchlichen und elektronischen Medien können nur katholische Bewerber berücksichtigt werden, weil die Ausbildungen aus Kirchensteuermitteln finanziert werden.

Was kostet mich eine Ausbildung in der katholischen Journalistenschule?

Sowohl die Studienbegleitende Ausbildung als auch die Volontärsausbildung in der katholischen Presse ist für die Teilnehmer kostenlos. Auch Fahrtkosten zu den Seminaren werden erstattet. Bei der Volontärsausbildung im katholischen Hörfunk und bei denTageszeitungsvolontären tragen die Ausbildungsredaktionen die Kosten für die Seminare und die Fahrtkosten. Bei den Theologenkursen übernehmen die Anstellungsträger die Seminarkosten.

Kann ich mich für die Studienbegleitende Journalistenausbildung bewerben, wenn ich schon im fünften Semester studiere?

Bei der Bewerbung dürfen Sie höchstens im vierten Semester studieren.Wenn Sie bereits in einem höheren Semester sind, kollidieren die Seminare und Praktika mit der Examensvorbereitung. Ihr Studienerfolg soll durch die gleichzeitige Journalistenausbildung nicht gefährdet werden.

Kann ich mich für die Studienbegleitende Journalistenausbildung bewerben, wenn ich einen der neuen Bachelor-Studiengänge studiere?

Unabhängig davon, ob Sie auf Diplom, Magister, Staatsexamen oder Bachelor studieren, können Sie sich bei uns bewerben. Sie dürfen lediglich zum 31. Mai höchstens im vierten Semester immatrikuliert sein. Außerdem sollten Bachelor-Studierende einen Masterstudiengang als Aufbaustudium anstreben.

Welche Arbeitsproben soll ich bei einer Bewerbung beilegen?

Reichen Sie in Ihrer Bewerbungsmappe möglichst aussagekräftige Kopien von eigenen Veröffentlichungen in Zeitungen, Zeitschriften (Kopien von Artikeln), beim Radio oder Fernsehen (beschriftete CD oder DVD) ein. Es reicht, wenn Sie jeweils Ihre drei bis fünf besten Arbeiten einreichen.

Gibt es eine Altersbeschränkung für die Ausbildungsangebote?

Wenn Sie sich für die Studienbegleitende Journalistenausbildung bewerben wollen, dürfen Sie zum Zeitpunkt des Förderungsbeginns nicht älter als 28 Jahre alt sein. Für ein kirchliches Volontariat können Sie sich bewerben, wenn Sie bei Bewerbungsschluss am 1. März jünger als 30 Jahre alt sind.

Was soll ich machen, wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich die Voraussetzungen für die Studienbegleitende Journalistenausbildung erfülle?

Bitte setzen Sie sich mit Studienleiterin Isolde Fugunt in Verbindung. Mitunter sind Ausnahmeregelungen z.B. für deutschsprachige Studierende aus Südtirol oder Studierende an Universitäten in Österreich oder der Schweiz möglich.

Kann ich mich für die Studienbegleitende Journalistenausbildung bewerben, wenn ich bisher noch nichts veröffentlicht habe?

Ja, Sie können sich auch ohne Arbeitsproben bewerben. Natürlich ist es hilfreich, wenn Sie schon journalistische Erfahrung gesammelt haben. Es kann aber sein, dass Ihre Berufsvorstellungen, Ihr persönlicher Eindruck und natürlich die Übungsreportage, die Sie im Verlauf des Bewerbungsverfahrensschreiben werden, uns auch ohne frühere Arbeitsproben von Ihrem journalistischen Talent überzeugen.

 

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