Besinnungswochenenden (Förder-Richtlinien)

Bedingungen für finanzielle Förderung

 

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Unesco-Weltkulturerbe: das
Kloster Maulbronn (Foto: Rude)
Das ifp ermöglicht Stipendiaten und Volontären in der Ausbildung und auch Ehemaligen des ifp spirituelle Besinnungswochenenden. Die Organisatoren des jeweiligen Wochenendes finden auf dieser Seite die Bedingungen für die finanzielle Förderung von ifp-Besinnungswochenenden:



Besinnungswochenenden für Auszubildende


Voraussetzung für eine Förderung der Besinnungswochenenden (in der Regel zwei Übernachtungen) ist,

  • dass diese möglichst in einem kirchlichen Haus stattfinden,
  • dass ein geistlicher Begleiter die ganze Zeit über dabei ist und
  • dass es inhaltlich um religiöse Besinnung und nicht um reine Informationsvermittlung geht.

Für Besinnungswochenenden während der Ausbildung übernimmt das ifp die Reisekosten (Bahncard-Regelung) sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bis 40 Euro pro Person/ pro Tag (ab 1.1.2009). Das ifp trägt die Fahrt- und Aufenthaltskosten und das Honorar für den geistlichen Begleiter.

Besinnungswochenenden werden von den Auszubildenden in Eigenregie organisiert. Die meisten Fragen lassen sich mithilfe der Checkliste für Auszubildende klären.

Um die finanzielle Unterstützung des ifp für die Besinnungswochenenden zu bekommen, muss dem ifp im Vorfeld des Wochenendes ein Kostenplan für Auszubildende vorliegen und die Zustimmung des ifp für das Tagungshaus eingeholt werden. Füllen Sie dazu das Formular Kostenplan Besinnungswochenenden für Auszubildende sorgfältig aus.


Besinnungswochenende für Absolventen

Voraussetzung für eine Förderung der Besinnungswochenenden (in der Regel zwei Übernachtungen) ist,

  • dass diese möglichst in einem kirchlichen Hausstattfinden,
  • dass ein geistlicher Begleiter die ganze Zeit über dabei ist und
  • dass es inhaltlich um religiöse Besinnung und nicht um reine Informationsvermittlung geht.

Für Besinnungswochenenden nach der Ausbildung übernimmt das ifp die Kosten für die Unterkunft bis 30 Euro pro Person/ pro Tag (Übernachtung plus Frühstück). Das ifp trägt die Fahrt- und Aufenthaltskosten sowie das Honorar für den geistlichen Begleiter. Fahrtkosten und die weitere Verpflegung der Teilnehmer werden nicht vom ifp übernommen.

Besinnungswochenenden werden von den Absolventen in Eigenregie organisiert. Die meisten Fragen lassen sich mithilfe der Checkliste für Absolventen klären.

Um die finanzielle Unterstützung des ifp für die Besinnungswochenenden zu bekommen, muss dem ifp im Vorfeld des Wochenendes ein Kostenplan vorliegen und die Zustimmung des ifp für das Tagungshaus eingeholt werden. Füllen Sie dazu das Formular Kostenplan für Absolventen sorgfältig aus.

Literaturtipp

Fischer, Michael (Hrsg.): Buch der Ruhe und der Stille. Inspirationen aus dem Geist der Klöster. Freiburg 2003

Erhardy Gorys: Zu Gast in Klöstern. München 2000

Materialien herunterladen



Checkliste Besinnungswochenenden für Auszubildende
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Checkliste Besinnungswochenenden für Absolventen
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Kostenplan Besinnungswochenenden für Auszubildende
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Kostenplan Besinnungswochenenden für Absolventen
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Kontakt

Therese Schmidt, Sekretärin und Sachbearbeiterin

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Rufnummer: 089-549103-0
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